Rechtssatz
Ein dem Tatbild des Betrugs entsprechender Erfolg im Inland tritt bei Vorlage gefälschter (Inlandsschecks) bei ausländischen Banken auch zufolge Schadensüberwälzung auf inländische Bankinstitute ein, mag auch der Betrug schon mit dem Eintritt des Vermögensschadens bei der ausländischen Bank vollendet gewesen sein. Hiebei braucht das inländische Bankinstitut zu einer Ersatzleistung rechtlich nicht verpflichtet gewesen sein, sofern eine solche nur den bestehenden Gepflogenheiten im internationalen Bankverkehr und in den Rechtsbeziehungen zwischen den beteiligten Banken entsprach.
15 Os 106/11v | OGH | 20.12.2011 |
Vgl auch; Beisatz: Bei Vollendung eines unmittelbaren Vermögensschadens im Ausland tritt bei Schadensüberwälzung ins Inland ein dem Tatbild des Betrugs entsprechender Erfolg auch im Inland ein. (T1) |
12 Os 46/18h | OGH | 21.06.2018 |
Vgl |
Dokumentnummer
JJR_19810312_OGH0002_0120OS00011_8100000_003
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