OGH 3Ob27/80 (RS0011202)

OGH3Ob27/8030.4.1980

Rechtssatz

Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. Darunter versteht man die vom Erwerber gebilligte Erklärung des Veräußerers an den dritten Inhaber, dieser möge die Sache nicht mehr für ihn, sondern für den Erwerber innehaben.

Normen

ABGB §428
ABGB §452d

3 Ob 27/80OGH30.04.1980
3 Ob 116/84OGH09.01.1985

nur: Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. (T1)<br/>Veröff: SZ 58/1

3 Ob 23/87OGH18.02.1987

Veröff: SZ 60/29 = JBl 1987,383

3 Ob 2442/96fOGH18.12.1996

nur: Das zur Übertragung des Eigentums (§ 428 ABGB), nicht aber zum Pfandrechtserwerb (§§ 451 f ABGB) ausreichende Besitzkonstitut ist keine taugliche Erwerbsart (modus) zur Begründung von Sicherungseigentum. Befindet sich die von der Sicherungsabrede betroffene Sache nicht in der Gewahrsame des Eigentümers, sondern eines Dritten, ist zur Übertragung des Sicherungseigentums auch die Besitzanweisung hinreichend. (T2)

3 Ob 308/97hOGH25.08.1999

Auch; nur T1

8 Ob 220/02iOGH26.06.2003

Auch

15 Os 101/15iOGH07.10.2015

Auch

Dokumentnummer

JJR_19800430_OGH0002_0030OB00027_8000000_002

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)