OGH 6Ob17/79 (RS0006937)

OGH6Ob17/7916.1.1980

Rechtssatz

Dem Geschäftsführer der GmbH kommt die Rechtsmittellegitimation hinsichtlich aller im Amtslöschungsverfahren ergangenen Beschlüsse zu.

Normen

ALöschG §2 Abs2
AußStrG §9 J3

6 Ob 17/79OGH16.01.1980
6 Ob 330/98tOGH20.05.1999

Vgl auch; Beisatz: Im Verfahren bis zur Beendigung der Liquidation nach § 2 Abs 3 ALöschG, in dem auch die Frage der Zulässigkeit eines Fortsetzungsbeschlusses zu klären ist, wird die Gesellschaft durch den von ihr mit dem Fortsetzungsbeschluß installierten Geschäftsführer vertreten. (T1); Beisatz: Mit der Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch ist konstitutiv der Wegfall der organschaftlichen Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren. (T2)

6 Ob 149/10wOGH01.09.2010

Auch; Beis wie T2

6 Ob 172/11dOGH14.09.2011

Vgl auch

3 Ob 111/19yOGH04.11.2019

Beisatz: Die Löschung einer Gesellschaft nach § 40 FBG führt mit konstitutiver Wirkung auch zum Wegfall der organschaftlichen Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren, selbst wenn die Gesellschaft noch fortbesteht, weil etwa noch Aktivvermögen vorhanden ist. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19800116_OGH0002_0060OB00017_7900000_001

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