OGH 6Ob694/79 (RS0018412)

OGH6Ob694/7921.11.1979

Rechtssatz

Der Verkäufer kann einen vom Käufer erklärten Vertragsrücktritt selbst wenn er unberechtigt war, annehmen und den Vertrag als aufgelöst betrachten. Einer Nachfristsetzung bedarf es in diesem Fall nicht (vergleiche SZ 37/47).

Normen

ABGB §918 IVb2bb
ABGB §1062
HGB §373

6 Ob 694/79OGH21.11.1979

Veröff: HS 10830

7 Ob 647/80OGH18.12.1980
5 Ob 615/82OGH01.06.1982

Beisatz: Hier: Zu kurze Nachfrist. (T1)

3 Ob 50/98vOGH15.04.1998

nur: Der Verkäufer kann einen vom Käufer erklärten Vertragsrücktritt selbst wenn er unberechtigt war, annehmen und den Vertrag als aufgelöst betrachten. (T2); Beisatz: Ein unberechtigter Rücktritt löst den Vertrag nur dann auf, wenn der andere Teil diesen Rücktritt ausdrücklich oder schlüssig annimmt. (T3)

8 Ob 132/02yOGH08.08.2002

Auch; nur T2; Beisatz: Dies kann auch stillschweigend erfolgen, umso mehr, wenn die begehrte Vertragsaufhebung als berechtigt erscheinen muss. (T4)

3 Ob 93/16xOGH13.07.2016

Auch; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19791121_OGH0002_0060OB00694_7900000_001