OGH 1Ob32/79 (RS0014179)

OGH1Ob32/7912.11.1979

Rechtssatz

Ein Bescheid kann zwar, soweit sich aus einschlägigen Gesetzen nichts anderes ergibt, auch die Genehmigung einer stillschweigend zustande-gekommenen rechtsgeschäftlichen Erklärung zu Gegenstand haben aber seinerseits nicht durch Stillschweigen - etwa durch bloße Untätigkeit der Genehmigungsbehörde bei Kenntnis des genehmigungspflichtigen Sachverhaltes - erlassen werden.

Normen

ABGB §863 A
ABGB §863 L
ABGB §867
AVG §56

1 Ob 32/79OGH12.11.1979

Veröff: SZ 52/165

5 Ob 54/82OGH21.12.1982

nur: Ein Bescheid kann nicht durch Stillschweigen - etwa durch bloße Untätigkeit der Genehmigungsbehörde bei Kenntnis des genehmigungspflichtigen Sachverhaltes - erlassen werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19791112_OGH0002_0010OB00032_7900000_002

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