1 Ob 653/79 | OGH | 29.08.1979 |
6 Ob 814/82 | OGH | 10.11.1982 |
Auch |
1 Ob 112/00b | OGH | 25.07.2000 |
Vgl aber; Beisatz: Die Verjährung wird mit der Gerichtshängigkeit unterbrochen, selbst wenn die Klage beim unzuständigen Gericht eingebracht wurde und sie an das zuständige Gericht (gemäß § 230a oder § 261 Abs 6 ZPO) überwiesen wurde bzw die Klage unzustellbar war. (T1) Beisatz: Hier: Wurde die Klage an das zuständige Gericht adressiert; infolge eines Postversehens langte sie aber bei einem unzuständigen Gericht ein und ist erst in weiterer Folge durch Weiterleitung des "Irrläufers" dem zuständigen Gericht zugekommen. Dieser Fall ist jenem Fall vergleichbar, in dem die Klage beim unzuständigen Gericht eingebracht und an das zuständige Gericht überwiesen wurde. (T2); Veröff: SZ 73/122 |
3 Ob 23/10v | OGH | 24.03.2010 |
Auch; Beisatz: Hier: außerstreitiges Aufteilungsverfahren. (T3) |
9 ObA 128/11f | OGH | 25.11.2011 |
Auch; Beisatz: Hier: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage. (T4) |
Dokumentnummer
JJR_19790829_OGH0002_0010OB00653_7900000_001
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