OGH 1Ob757/78 (RS0002793)

OGH1Ob757/7831.1.1979

Rechtssatz

Die Versteigerungsbedingungen legen jene Bedingungen fest, unter denen der Verkauf des Versteigerungsobjektes erfolgt. Sie entsprechen den Punkten eines Kaufvertrages bei der freiwilligen Veräußerung und legen den Inhalt des vom Gericht abzuschließenden publizistischen Verkaufsgeschäftes fest, denen sich der Ersteher gemäß § 194 Abs 3 EO unterwirft.

Normen

EO §145
EO §146
EO §194 Abs3

1 Ob 757/78OGH31.01.1979

Veröff: SZ 52/13

1 Ob 772/83OGH04.04.1984

nur: Die Versteigerungsbedingungen legen jene Bedingungen fest, unter denen der Verkauf des Versteigerungsobjektes erfolgt. Sie entsprechen den Punkten eines Kaufvertrages bei der freiwilligen Veräußerung. (T1)

8 Ob 618/84OGH25.01.1985

nur T1

2 Ob 558/90OGH26.09.1990

Veröff: SZ 63/163

3 Ob 4/05tOGH27.04.2005

Vgl auch; Beisatz: Auch wenn § 194 Abs 3 EO durch die EO-Novelle 2000 beseitigt wurde und nunmehr grundsätzlich die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen oder die davon nach § 146 Abs 1 EO abweichend festgelegten der Versteigerung zugrunde liegen, legen auch sie die dem Ersteher durch den Zuschlag erwachsenden Rechte und Pflichten fest. Dem Ersteher steht es eben frei, ob er sich an der Versteigerung beteiligt und mitbietet oder nicht. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19790131_OGH0002_0010OB00757_7800000_001

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