Normen
RDG §57 Abs3
Ds 4/78 | OGH | 26.06.1978 |
Ds 3/00 | OGH | 09.06.2000 |
Beisatz: Hier: Richter mit langjährig intensivem Kontakt zum Rotlichtmilieu. (T1) |
Ds 15/05 | OGH | 28.02.2006 |
Ds 1/06 | OGH | 19.06.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Zynische, derbe und abwertende Ausdrucksweisen gegenüber Angeklagten und Zeugen in der Hauptverhandlung sind als grob ungehörig zu beurteilen und geeignet, der Achtung vor dem Richterstand erheblichen Schaden zuzufügen. (T2) |
2 Ds 4/19i | OGH | 04.07.2019 |
Beisatz: Wenn ein Richter in einem sozialen Medium unter einem von ihm mit dem Anfangsbuchstaben seines Vornamens und seinem Familiennamen geführten Account Veröffentlichungen mit Bezugnahme auf ein anhängiges Strafverfahren und die (im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehende) Person des darin Beschuldigten vornimmt, ist die Gefahr evident, dass diese ihm als Richter zugeschrieben werden können, auch wenn für den Rezipienten die Möglichkeit der Urheberschaft eines anderen Autors offen bleibt. (T3)<br/> |
Dokumentnummer
JJR_19780626_OGH0002_0000DS00004_7800000_003
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