4 Ob 527/78 | OGH | 13.06.1978 |
10 ObS 208/97d | OGH | 26.06.1997 |
Teilweise abweichend; Beisatz: Eine unzulässige Änderung des Klagebegehrens ist nicht zurückzuweisen, sondern muß zum Ausspruch führen, daß die Klageänderung nicht zulässig ist. (T1); Beisatz: Hier: Unzulässigkeit der Einbeziehung eines neuen Versicherungsfalles, der bislang nicht Gegenstand des vor dem Versicherungsträger durchgeführten Verfahrens bildete und über den mit Bescheid nicht erkannt wurde. (T2) |
10 ObS 184/01h | OGH | 30.07.2001 |
Vgl auch; nur: Auch eine Klagsveränderung ist unzulässig, wenn bezüglich des neuen Begehrens Streitanhängigkeit besteht. Über das ursprüngliche Begehren ist zu verhandeln und gegebenenfalls zu entscheiden. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19780613_OGH0002_0040OB00527_7800000_004
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