OGH 3Ob558/78 (RS0005325)

OGH3Ob558/7823.5.1978

Rechtssatz

Der Anspruch auf Übertragung des Eigentumsrechtes an einer Liegenschaft ist nur bescheinigt, wenn sowohl das Schenkungsversprechen als auch die wirkliche Übergabe der Liegenschaft glaubhaft gemacht wird.

Normen

ABGB §943
EO §389 IIA
EO §389 VA
EO §389 VE

3 Ob 558/78OGH23.05.1978

RZ 1979/17 S 62

2 Ob 76/18tOGH25.04.2018

Vgl; nur: Ein Schenkungsvertrag setzt sowohl das Schenkungsversprechen als auch die wirkliche Übergabe der Liegenschaft voraus. (T1)<br/>Beisatz: Allein die physische Übergabe und der einseitige Glaube an eine Schenkung kann weder den Schenkungsvertrag ersetzen, noch kann aus ihr per se auf einen Schenkungswillen geschlossen werden. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19780523_OGH0002_0030OB00558_7800000_001

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