OGH 11Os176/77 (RS0094517)

OGH11Os176/7713.12.1977

Rechtssatz

Kein Betrug, wenn sich der Darlehensgeber in Kenntnis der die Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers begründenden Umstände in der ungewissen Erwartung, es werde sich die wirtschaftliche Lage des Darlehensnehmers bessern, zur Zuzählung bestimmen läßt und damit entweder die Realität falsch einschätzt oder bewußt auf die Gefahr hin handelt, daß der Empfänger des Darlehens seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht (rechtzeitig) werde nachkommen können.

Normen

StGB §146 C3

11 Os 176/77OGH13.12.1977
13 Os 13/79OGH22.03.1979

Beisatz: Kalkuliertes Risiko des Darlehensgebers. (T1)

12 Os 107/84OGH27.09.1984
13 Os 195/83OGH08.11.1984

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19771213_OGH0002_0110OS00176_7700000_002

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