9 Os 124/77 | OGH | 25.10.1977 |
17 Os 15/17k | OGH | 19.04.2018 |
Vgl auch; Beisatz: Der Amtsträger fordert einen (materiellen) Vorteil für sich, wenn er nach seiner Vorstellung (freie) Verfügungsmacht über einen Geldbetrag erlangen soll. Die (intendierte) weitere Verwendung (nach Begründung des Gewahrsams oder der Verfügungsmacht) ist für die Tatbestandsmäßigkeit ohne Bedeutung. (T1)<br/>Beisatz: Ein immaterieller Vorteil kann nicht Grundlage für eine Subsumtion nach § 305 Abs 3 StGB sein. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19771025_OGH0002_0090OS00124_7700000_002
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