OGH 2Ob214/76 (RS0032687)

OGH2Ob214/7631.3.1977

Rechtssatz

Nach § 5 der Teilungsabkommen geht der Ersatzanspruch des Krankenversicherungsträgers gegen den versicherten Haftpflichtigen in voller Höhe auf den Haftpflichtversicherer über, obwohl dieser nur sechzig Prozent zu ersetzen hat. Es handelt sich um eine vertraglich entgeltliche Weiterzession des infolge der Legalzession des § 332 ASVG auf den Sozialversicherungsträger übergegangenen Anspruches eines geschädigten Sozialversicherten. Infolge der Zession kann der Haftpflichtversicherer die Ersatzansprüche des Sozialversicherungsträgers so geltend machen, wie dies der Sozialversicherungsträger hätte tun können (vgl Geigel 16.Auflage 30,143; VersR 1971,509).

Normen

ABGB §1393 A
ASVG §332 A
VersVG §67
Teilungsabk der Haftpflicht- und Kaskoversicherer allg

2 Ob 214/76OGH31.03.1977
2 Ob 103/17mOGH26.06.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19770331_OGH0002_0020OB00214_7600000_002