Rechtssatz
Wird die Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses begehrt, so hat das Klagebegehren dahin zu lauten, daß ein bestimmtes Rechtsverhältnis unter der im einzelnen genau zu bezeichnenden Bedingung zu Recht bestehe.
9 ObA 2266/96t | OGH | 01.10.1997 |
Auch; Beisatz: Und der Eintritt der Bedingung (mittels öffentlicher Urkunde) nachgewiesen werden kann. (T1); Beisatz: Hier: Gewährung eines laut Kollektivvertrag von der Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension abhängigen Altersversorgungszuschusses, wobei hinsichtlich Gewährung der Berufsunfähigkeitspension noch ein Verfahren anhängig ist. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19770203_OGH0002_0070OB00691_7600000_001