OGH 7Ob691/76 (RS0037549)

OGH7Ob691/763.2.1977

Rechtssatz

Wird die Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses begehrt, so hat das Klagebegehren dahin zu lauten, daß ein bestimmtes Rechtsverhältnis unter der im einzelnen genau zu bezeichnenden Bedingung zu Recht bestehe.

Normen

ZPO §226 IIB13
ZPO §228 B1aa

7 Ob 691/76OGH03.02.1977
9 ObA 2266/96tOGH01.10.1997

Auch; Beisatz: Und der Eintritt der Bedingung (mittels öffentlicher Urkunde) nachgewiesen werden kann. (T1); Beisatz: Hier: Gewährung eines laut Kollektivvertrag von der Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension abhängigen Altersversorgungszuschusses, wobei hinsichtlich Gewährung der Berufsunfähigkeitspension noch ein Verfahren anhängig ist. (T2)

1 Ob 99/99mOGH05.08.1999

Dokumentnummer

JJR_19770203_OGH0002_0070OB00691_7600000_001