Rechtssatz
Die Sinnfälligkeit einer Gefahrenerhöhung, auf Grund derer das Wissenmüssen des Versicherungsnehmers der positiven Kenntnis gleichzuhalten ist, wird regelmäßig schon dann zu verneinen sein, wenn es zur Klärung der Frage, ob eine Gefahrenserhöhung gegeben ist, erst besonders weitwendiger Erhebungen durch einen Sachverständigen bedarf.
7 Ob 18/79 | OGH | 19.04.1979 |
Veröff: VersR 1981,665 |
7 Ob 21/91 | OGH | 25.07.1991 |
Veröff: VersRdSch 1992,29 = VersR 1992,1424 |
7 Ob 285/99h | OGH | 14.06.2000 |
Beisatz: Die Forderung, den sinnfälligen Vorgang der Entstehung eines Schwelbrandes vorausschauend zu erkennen, stellt eine Überforderung eines auch auf Grund seiner Betriebsführung als sachkundig anzusprechenden Versicherungsnehmers dar. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19761104_OGH0002_0070OB00060_7600000_001
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