Rechtssatz
Das Rechtsmittelgericht kann das Urteil einer Vorinstanz nicht zu dem Zweck aufheben, dass (genügend deutliche und widerspruchsfreie) Feststellungen nachgeholt werden, die über das Parteivorbringen hinausgehen.
7 Ob 12/77 | OGH | 23.06.1977 |
Auch |
7 Ob 47/78 | OGH | 12.10.1978 |
Beisatz: Keine Aufhebung, damit noch weitere überschießende Feststellungen getroffen werden. (T1) |
1 Ob 766/82 | OGH | 10.11.1982 |
Auch |
9 ObA 69/09a | OGH | 11.05.2010 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Aus überschießenden Feststellungen, denen kein Vorbringen gegenübersteht, kann auch keine erhebliche Rechtsfrage abgeleitet werden. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19760318_OGH0002_0070OB00005_7600000_002
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