Normen
ABGB §425 ff
KFG 1967 §37 Abs2
KFG 1967 §103 Abs5
8 Ob 94/75 | OGH | 18.06.1975 |
Veröff: ZVR 1976/21 S 20 |
1 Ob 229/16g | OGH | 20.12.2016 |
Auch; Beisatz: Die Aushändigung und der Besitz des Typenscheins haben für die Frage des Eigentumserwerbs an einem Kraftfahrzeug keine ausschlaggebende Bedeutung, weil der Typenschein das Eigentum an einem Kraftfahrzeug, das nach seiner Beschaffenheit eine körperliche Übergabe zulässt, nicht verbrieft. (T1)<br/>Beisatz: Hier: Schenkung eines Autos an im gemeinsamen Haushalt lebende Tochter infolge „wirklicher Übergabe“ durch tatsächliche Gebrauchsüberlassung; die beibehaltene Zulassung des Fahrzeugs auf den Schenker hinderte die Wirksamkeit der Schenkung nicht. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19750618_OGH0002_0080OB00094_7500000_002
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