OGH 13Os7/74 (RS0096766)

OGH13Os7/7430.5.1974

Rechtssatz

Das Recht des Staates auf Strafverfolgung (in einem bestimmten Fall) gemäß den prozessualen Bestimmungen ist ein konkretes Recht (hier: Erstattung einer bewusst unrichtigen Anzeige eines Polizeibeamten gegen A anstatt gegen den der Tat verdächtigen B).

Normen

StGB §302 Abs1

13 Os 7/74OGH30.05.1974

Veröff: EvBl 1974/301 S 664

12 Os 52/75OGH23.06.1975

Beisatz: § 302 Abs 1 StGB (T1)

13 Os 40/75OGH19.06.1975
13 Os 165/77OGH23.01.1978

Beisatz: Unterdrückung einer Anzeige durch einen miterhebenden Beamten. (T2) Veröff: EvBl 1978/161 S 492

13 Os 82/80OGH04.09.1980

Beisatz: Es wird bereits beeinträchtigt, wenn der zuständigen Verfolgungsbehörde die Beurteilung einer strafbaren Handlung durch Verschweigen wesentlicher Verdachtsmomente gegen eine bestimmte Person unmöglich gemacht und statt dessen ein angeblich unbekannter Täter angezeigt wird - kein urteilsmäßig festgestellter Strafanspruch erforderlich. (T3)

9 Os 27/83OGH10.05.1983
12 Os 71/86OGH13.11.1986

Veröff: EvBl 1987/72 S 284 = SSt 57/85

13 Os 87/89OGH17.08.1989

Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Ein "konkretes" Recht des Staats auf Strafverfolgung (ius puniendi) gibt es nicht. (T4)

15 Os 142/90OGH21.03.1991

Vgl auch

15 Os 52/07xOGH11.10.2007

Vgl auch; Beisatz: Der staatliche Anspruch auf Vornahme effizienter und unbeeinflusster Kontrollen insbesondere nach dem FPG und auf Überprüfung von „Rotlichtlokalen" sowie auf Ergreifung entsprechender fremdenrechtlicher oder (verwaltungs- und/oder justiz-)strafrechtlicher Maßnahmen durch die Polizei entspricht - unzweifelhaft - den Kriterien eines durch § 302 StGB geschützten Rechts. (T5)

15 Os 7/11kOGH25.05.2011

Vgl auch; Beisatz: Hier: Missbrauch der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB durch Unterlassung der Anzeige sowie Unterdrückung eines Beweismittels unter Ausnutzung der Amtsstellung nach §§ 295, 313 StGB. (T6)

Dokumentnummer

JJR_19740530_OGH0002_0130OS00007_7400000_001

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