OGH 4Ob308/74 (RS0084306)

OGH4Ob308/7419.3.1974

Rechtssatz

Eine kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich und unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird (Taxispesen bei Altgeräteeintausch).

Normen

UWG §9a Abs1
ZugG §1

4 Ob 308/74OGH19.03.1974

Veröff: SZ 47/31 = ÖBl 1974,117

4 Ob 2062/96fOGH29.05.1996

nur: Eine kostenlose Beförderung von Kaufinteressenten ist keine Zugabe, wenn sie unverbindlich und unabhängig von einem Kauf erfolgt, wohl aber dann, wenn sie nur für den Fall eines Kaufes gewährt wird. (T1) Beisatz: Die unabhängig von einem Kauf angekündigte verbilligte oder kostenlose Beförderung kann aber einen psychischen Kaufzwang auslösen, der die Kaufinteressenten in ihrer Entscheidungsfreiheit so stark beeinträchtigt, daß sie meinen, "anstandshalber" etwas kaufen zu müssen. (T2)

4 Ob 103/08pOGH10.06.2008

nur T1; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Gratis-Zahntaxi nach Sopron. (T3); Beisatz: Daran ist auch nach Inkrafttreten der UWG-Novelle 2007 festzuhalten. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19740319_OGH0002_0040OB00308_7400000_004

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