Normen
ZPO §530 A
5 Ob 117/73 | OGH | 11.07.1973 |
Veröff: EvBl 1974/18 S 44 |
8 Ob 36/81 | OGH | 21.05.1981 |
nur: Das Rechtsschutzinteresse des Klägers ist auch Voraussetzung einer erfolgreichen Wiederaufnahmsklage. Wer im Vorprozeß jedoch unterlag, dessen Rechtsschutzinteresse an der Wiederaufnahme dieses Prozesses kann nicht bezweifelt werden. (T1) Beisatz: Und zwar unabhängig davon, ob der den Gegenstand dieses Urteiles bildende Anspruch materiellrechtlich gesehen durch Erfüllung, Novation oder auf irgendeine andere Weise untergegangen ist oder nicht; die Wirkung des Urteiles beschränkt sich eben nicht auf den materiellrechtlichen, sondern äußert sich auch im verfahrensrechtlichen Bereich. (T2) |
1 Ob 235/21x | OGH | 25.01.2022 |
nur: Das Rechtsschutzinteresse des Klägers ist Voraussetzung einer erfolgreichen Wiederaufnahmsklage. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19730711_OGH0002_0050OB00117_7300000_001
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