OGH 3Ob13/72 (RS0011342)

OGH3Ob13/722.3.1972

Rechtssatz

Eine ohne gültigen Titel erfolgte Dienstbarkeitseinverleibung kann von den in ihren bücherlichen Rechtes Verletzten mit Löschungsklage bekämpft werden. Haben diese jedoch innerhalb der Verjährungszeit keine Löschungsklage eingebracht, dann haben sie sich ihres Löschungsrechtes verschwiegen.

Normen

ABGB §431
GBG §62
GBG §64

3 Ob 13/72OGH02.03.1972

Veröff: EvBl 1972/245 S 463 = NZ 1973,124

4 Ob 523/92OGH07.04.1992

Vgl auch; Beisatz: Erst die Verjährung der Löschungsklage bewirkt die Unanfechtbarkeit der Einverleibung, die solcherart den Eigentumserwerb auch ohne Titel herbeiführen kann. (T1)

1 Ob 252/11gOGH31.01.2012

Auch; Beis wie T1

3 Ob 113/19tOGH29.08.2019

Vgl; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19720302_OGH0002_0030OB00013_7200000_001

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