OGH 2Ob179/71 (RS0014585)

OGH2Ob179/719.12.1971

Rechtssatz

Stillschweigende Übernahme der winterlichen Säuberung von Gehsteigen im Ortsgebiet durch eine Gemeinde.

Normen

ABGB §863 L
ABGB §1295 IId3
StVO §93 Abs1
StVO §93 Abs5

2 Ob 179/71OGH09.12.1971

Veröff: SZ 44/187 = RZ 1972,169

8 Ob 581/85OGH10.10.1985

Ähnlich

2 Ob 1104/94OGH29.02.1996
2 Ob 156/05pOGH23.03.2007

Auch; Beisatz: Eine konkludente Vereinbarung mit einer Stadtgemeinde, dass diese die Streuung und Räumung eines Gehsteigs durchführe, bewirkt, dass sich der sonst dazu Verpflichtete seiner Pflichten entledigen kann und dritten Geschädigten auch nicht mehr er, sondern vielmehr die Stadtgemeinde haftet. (T1)

1 Ob 126/10aOGH10.08.2010

Ähnlich; Beisatz: Hier: Frage des Zustandekommens eines zivilrechtlichen Vertrags zwischen einem Grundeigentümer und der Gemeinde über die Verpflichtung letzterer, Säuberungsmaßnahmen ausschließlich im Interesse des Grundeigentümers durchzuführen. (T2)

2 Ob 46/11wOGH19.01.2012

Auch; Beisatz: Eine schlüssige Übernahme der Verpflichtung zu Räumungs- und Streumaßnahmen durch eine andere (juristische) Person als den Eigentümer des Grundstücks wird auch dann bejaht, wenn diese Person die dem Eigentümer obliegenden Tätigkeiten über einen längeren Zeitraum hindurch ausgeführt hat. (T3)

2 Ob 235/15wOGH31.08.2016

Auch; Veröff: SZ 2016/86

Dokumentnummer

JJR_19711209_OGH0002_0020OB00179_7100000_001