Rechtssatz
Die Anfechtung der Beweiswürdigung des Erstrichters ersetzt nicht den Antrag auf Anordnung einer Berufungsverhandlung. Dennoch ist das Berufungsgericht verpflichtet, eine Berufungsverhandlung anzusetzen und die Beweise insoweit zu wiederholen, als es Bedenken gegen die Beweiswürdigung des Erstrichters hat.
9 ObA 185/87 | OGH | 16.12.1987 |
nur: Dennoch ist das Berufungsgericht verpflichtet, eine Berufungsverhandlung anzusetzen und die Beweise insoweit zu wiederholen, als es Bedenken gegen die Beweiswürdigung des Erstrichters hat. (T1) Veröff: JBl 1988,472 |
Dokumentnummer
JJR_19710630_OGH0002_0050OB00088_7100000_007
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)