OGH 8Ob172/70 (RS0018408)

OGH8Ob172/7015.9.1970

Rechtssatz

Ansprüche auf Erfüllung eines Kaufvertrages durch mängelfreie Übergabe der gekauften Liegenschaft können nicht mehr gestellt werden, wenn die Liegenschaft ordnungsgemäß und unbeanstandet in den physischen Besitz des Käufers übernommen wurde, auch wenn der Kaufvertrag grundbücherlich noch nicht durchgeführt ist.

Normen

ABGB §918 Ib2
ABGB §918 IIa
ABGB §933 I

8 Ob 172/70OGH15.09.1970

Veröff: JBl 1971,305 = EvBl 1971/192 S 346 = SZ 43/152

5 Ob 69/10yOGH31.08.2010

Vgl auch; Beisatz: Für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für das Recht auf Gewährleistung ist nach einhelliger Ansicht bei Liegenschaften nicht der Zeitpunkt der bürgerlichen Umschreibung, sondern jener der körperlichen Übergabe maßgebend. (T1); Beisatz: Das gilt auch für (schon ursprünglich vorhandene) Mängel an allgemeinen Teilen einer Wohnungseigentumsliegenschaft, wenn der Errichter der Wohnungseigentumsanlage später ein Wohnungseigentumsobjekt veräußert. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19700915_OGH0002_0080OB00172_7000000_002