8 Ob 172/70 | OGH | 15.09.1970 |
Veröff: JBl 1971,305 = EvBl 1971/192 S 346 = SZ 43/152 |
5 Ob 69/10y | OGH | 31.08.2010 |
Vgl auch; Beisatz: Für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist für das Recht auf Gewährleistung ist nach einhelliger Ansicht bei Liegenschaften nicht der Zeitpunkt der bürgerlichen Umschreibung, sondern jener der körperlichen Übergabe maßgebend. (T1); Beisatz: Das gilt auch für (schon ursprünglich vorhandene) Mängel an allgemeinen Teilen einer Wohnungseigentumsliegenschaft, wenn der Errichter der Wohnungseigentumsanlage später ein Wohnungseigentumsobjekt veräußert. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19700915_OGH0002_0080OB00172_7000000_002
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