OGH 4Ob596/69 (RS0038822)

OGH4Ob596/694.11.1969

Rechtssatz

Für die Feststellung des Bestehens eines Anspruches auf Ersatz eines erst in Zukunft entstehenden Schadens ist es notwendig, daß bereits alle diesen Anspruch erzeugenden Tatsachen festgestellt werden können.

Normen

ZPO §228 B1aa

4 Ob 596/69OGH04.11.1969

Veröff: MietSlg 21805

1 Ob 544/83OGH09.03.1983

Vgl; Beisatz: Dies kann sich notwendigerweise nur auf das rechtswidrige und schuldhafte Verhalten, nicht aber auf das Vorliegen eines Schadens und das Bestehen eines Kausalzusammenhanges beziehen. (T1)<br/>Veröff: SZ 56/38

1 Ob 139/09mOGH08.09.2009

Auch

7 Ob 31/15gOGH30.04.2015

Ähnlich

5 Ob 62/18fOGH18.07.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19691104_OGH0002_0040OB00596_6900000_001

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