Rechtssatz
Begehrt der Beklagte den Erlag einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten, so trifft ihn die Beweislast für die fehlende inländische Staatszugehörigkeit des Klägers und diesen die Beweislast für die Ausnahme zB für das Bestehen eines die Befreiung begründenden Umstandes.
2 Ob 172/73 | OGH | 08.11.1973 |
Veröff: EvBl 1974/55 S 128 = RZ 1974/38 S 81 |
4 Ob 513/80 | OGH | 25.03.1980 |
nur: Klägers und diesen die Beweislast für die Ausnahme zB für das Bestehen eines die Befreiung begründenden Umstandes. (T1) |
7 Ob 537/83 | OGH | 10.03.1983 |
Auch |
2 Ob 584/93 | OGH | 09.12.1993 |
nur: Begehrt der Beklagte den Erlag einer Sicherheitsleistung für Prozeßkosten, so trifft ihn die Beweislast für die fehlende inländische Staatszugehörigkeit des Klägers. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19681216_OGH0002_0020OB00362_6800000_001
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