Normen
ZPO §228 A4
8 Ob 240/66 | OGH | 13.09.1966 |
9 ObA 255/99m | OGH | 17.11.1999 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Zur Vermeidung ständig wiederkehrender Streitigkeiten ist eine alsbaldige Klarstellung geboten. (T1) |
4 Ob 121/16x | OGH | 30.08.2016 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Das rechtliche Interessen an der Feststellung über die Wirkungen einer bestimmten Gerichtsstandsvereinbarung besteht nicht (mehr), wenn bereits ein Gerichtsverfahren anhängig gemacht worden ist, in dem diese Frage zeitnäher und prozessökonomischer entschieden werden kann. (T2)<br/>Beisatz: Eine vom Standpunkt des Klägers abweichende Rechtsansicht eines ausländischen Gerichts begründet noch kein rechtliches Interesse an der gegenteiligen Feststellung dafür präjudizieller Vorfragen; insoweit wird nämlich versucht, einen prozessualen Vorteil zu erreichen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19660913_OGH0002_0080OB00240_6600000_002
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