OGH 2Ob434/65 (RS0084082)

OGH2Ob434/6513.1.1966

Rechtssatz

Auch im Fall einer Betriebsreise (§ 175 Abs 1 ASVG) kann eine nach Art, Zweck, Bedeutung und Dauer schwerwiegende eigenwirtschaftliche Tätigkeit die vollständige Lösung von der betrieblichen Tätigkeit zur Folge haben. Nur angemessene und übliche Unterbrechungen des einen Bestandteil der Betriebsreise bildenden Heimweges bewirken regelmäßig keine rechtliche Lösung vom Betrieb.

Normen

ASVG §175
ASVG §334

2 Ob 434/65OGH13.01.1966

Veröff: ZVR 1966/309 S 301

10 ObS 155/89OGH06.06.1989

nur: Auch im Fall einer Betriebsreise (§ 175 Abs 1 ASVG) kann eine nach Art, Zweck, Bedeutung und Dauer schwerwiegende eigenwirtschaftliche Tätigkeit die vollständige Lösung von der betrieblichen Tätigkeit zur Folge haben. (T1)

10 ObS 1/90OGH27.02.1990

Auch; Veröff: SSV-NF 4/20

Dokumentnummer

JJR_19660113_OGH0002_0020OB00434_6500000_002

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