Normen
ABGB §863 GI
4 Ob 113/65 | OGH | 19.10.1965 |
Veröff: SozM IA/d,707 |
8 ObA 40/98k | OGH | 25.06.1998 |
nur: Die einvernehmliche Fortsetzung eines durch Kündigung aufgelösten Dienstverhältnisses setzt ein Verhalten voraus, aus dem sich der beiderseitige Wille zur Fortsetzung erschließen läßt. (T1); Beisatz: Hier: Selbst wenn die Krankmeldung des Arbeitnehmers den Eindruck erwecken konnte, er fühle sich an das - durch Erklärung des Arbeitgebers bereits beendete - Arbeitsverhältnis weiter gebunden, konnte diese Tatsache allein mangels erkennbarer Willensäußerung des Arbeitgebers eine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers nicht begründen. Es mangelte daher auch der Entlassungserklärung an einer tragfähigen Grundlage. (T2) |
8 ObA 106/04b | OGH | 11.11.2004 |
Dokumentnummer
JJR_19651019_OGH0002_0040OB00113_6500000_001
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