OGH 5Ob64/64 (RS0024729)

OGH5Ob64/6422.4.1964

Rechtssatz

Ein Erbschaftskauf löst das Vorkaufsrecht nicht aus, falls er nicht nur zum Scheine abgeschlossen wurde, um den Verkauf der Liegenschaft zu verdecken. Im letzteren Fall steht auch die Legitimationswirkung der Einantwortungsurkunde der Geltendmachung des Rechtes des des Vorkaufsberechtigten nicht entgegen.

Normen

ABGB §1078
ABGB §1278

5 Ob 64/64OGH22.04.1964

Veröff: EvBl 1964/361 S 520

6 Ob 59/66OGH23.02.1966

Zweiter Rechtsgang zu 5 Ob 64/64

4 Ob 218/10bOGH18.01.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_19640422_OGH0002_0050OB00064_6400000_001