OGH 2Ob51/63 (RS0047665)

OGH2Ob51/6314.3.1963

Rechtssatz

Der Begriff der Selbsterhaltungsfähigkeit ist relativ, daß ist nach Maßgabe der Verhältnisse des Kindes, zu beurteilen. Sie tritt nicht schon mit einem bestimmten Alter ein, sie ist nicht auch schon dann vorhanden, wenn der Alimentationsberechtigte in der Lage ist, sich überhaupt auf irgendeine Weise zu ernähren.

Normen

ABGB §141 IB

2 Ob 51/63OGH14.03.1963

Veröff: ZVR 1963/234 S 237

4 Ob 109/14dOGH17.07.2014

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19630314_OGH0002_0020OB00051_6300000_009

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