OGH 3Ob162/62 (RS0000748)

OGH3Ob162/6230.1.1963

Rechtssatz

Der Anspruch auf bücherliche Einverleibung des Eigentumsrechts kann auch dann, wenn der Kläger durch einstweilige Verfügung ein gegen den Beklagten gerichtetes, bücherlich angemerktes Veräußerungs- und Belastungsverbot erwirkt hat, auf Grund des gegen den Beklagten ergangenen Urteiles nicht gegen einen als Eigentümer eingetragenen Dritten vollstreckt werden.

Normen

EO §7 Abs2 Bc
EO §350 Abs1
EO §384 Abs3

3 Ob 162/62OGH30.01.1963

JBl 1964, 270

3 Ob 89/64OGH22.09.1964
3 Ob 236/12wOGH23.01.2013

Dokumentnummer

JJR_19630130_OGH0002_0030OB00162_6200000_001

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