OGH 4Ob346/62 (RS0078551)

OGH4Ob346/6218.12.1962

Rechtssatz

Die einem Unternehmen für die von ihm hergestellten Liköre verliehenen Auszeichnungen dürfen auch bei der Anpreisung des gleichfalls von ihm erzeugten Wermutweines verwendet werden. Zulässigkeit der Abbildung beider Seiten der dem Unternehmen verliehenen Medaillen. Dem Geschäft verliehene Auszeichnungen gehen auf den Erwerber des Unternehmens über.

Normen

UWG §2 D7

4 Ob 346/62OGH18.12.1962

Veröff: JBl 1963,482 = ÖBl 1963,88

4 Ob 29/15sOGH24.03.2015

Auch; Beisatz: Hier: Die einem Unternehmen verliehenen Auszeichnungen für eines seiner Produkte dürfen auch bei der Anpreisung eines anderen, gleichfalls von ihm erzeugten und gleichartigen Produkts verwendet werden. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19621218_OGH0002_0040OB00346_6200000_001

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