OGH 4Ob60/61 (RS0033990)

OGH4Ob60/6116.5.1961

Rechtssatz

Der Dienstgeber kann nicht ein wegen Versäumnis nach § 60 ASVG verwirktes Recht auf Abzug des auf den Versicherten entfallenden Beitragsteiles im Wege einer Aufrechnungseinwendung geltend machen.

Arbeitnehmer

 

Normen

ABGB §1438 E
ASVG §60

4 Ob 60/61OGH16.05.1961

Veröff: Arb 7376

3 Ob 15/96OGH09.07.1997

Veröff: SZ 70/132

8 ObA 63/01zOGH15.11.2001

Auch

9 ObA 36/17kOGH28.11.2017

Beisatz: § 60 Abs 1 ASVG stellt eine abschließende Regelung dar und es besteht – abgesehen von den gesetzlich geregelten Ausnahmefällen – dann, wenn ein Abzug nach dieser Bestimmung nicht mehr möglich ist, keine Verpflichtung des Dienstnehmers zum Ersatz von auf ihn entfallenden Sozialversicherungsbeiträgen. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19610516_OGH0002_0040OB00060_6100000_001

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