OGH 3Ob498/60 (RS0005189)

OGH3Ob498/601.2.1961

Rechtssatz

Die Frage, ob das Veräußerungsverbot einem vorher eingetragenen Rangordnungsbescheid der beabsichtigten Veräußerung im Range nachsteht, hindert die Anmerkung eines erlassenen Veräußerungsverbotes nicht. Daß die Veräußerung der Liegenschaft durch die Gegner der gefährdeten Partei an einen Dritten die Erlassung des beantragten Veräußerungsverbotes nicht hindert, ist ständige Rechtsprechung (vgl JBl 1960,52).

Normen

EO §382 Z6 II6
EO §384

3 Ob 498/60OGH01.02.1961

EvBl 1961,151 S 213

5 Ob 99/64OGH16.04.1964
7 Ob 247/75OGH18.12.1975

JBl 1976,534

7 Ob 683/80OGH09.10.1980

Auch

4 Ob 527/88OGH12.04.1988

Vgl auch

3 Ob 262/05hOGH24.11.2005

Auch; nur: Die Frage, ob das Veräußerungsverbot einem vorher eingetragenen Rangordnungsbescheid der beabsichtigten Veräußerung im Range nachsteht, hindert die Anmerkung eines erlassenen Veräußerungsverbotes nicht. (T1); Beisatz: Selbst die schon vollzogene Ranganmerkung könnte die Anmerkung des Verbots (nach § 384 Abs2 EO) nicht hindern, demnach auch nicht die Anordnung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19610201_OGH0002_0030OB00498_6000000_001

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