OGH 3Ob448/60 (RS0001882)

OGH3Ob448/6025.1.1961

Rechtssatz

Das Verfahren über eine Klage nach § 35 EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des § 234 ZPO. Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist § 234 ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil § 234 ZPO nicht zu den in § 78 EO angeführten Bestimmungen gehört.

Normen

EO §35 K
EO §78
ZPO §234

3 Ob 448/60OGH25.01.1961
3 Ob 51/67OGH14.06.1967

nur: Das Verfahren über eine Klage nach § 35 EO ist nicht ein Exekutionsverfahren, sondern ein Verfahren über eine Klage, auf das<br/>die Bestimmungen der ZPO anzuwenden sind. Es gilt aus diesem Grund auch die Bestimmung des § 234 ZPO. (T1) Beisatz hier: Klage nach § 37 EO. (T2)

6 Ob 232/74OGH14.11.1974

nur: Die Veräußerung einer Forderung während des Prozesses hat daher auf den Prozeß keinen Einfluß. Dagegen ist § 234 ZPO auf das Exekutionsverfahren nicht anwendbar, weil § 234 ZPO nicht zu den in § 78 EO angeführten Bestimmungen gehört. (T3) = EvBl 1975/222 S 492

3 Ob 324/02xOGH24.04.2003

Auch; Veröff: SZ 2003/41

3 Ob 116/12yOGH11.07.2012

Dokumentnummer

JJR_19610125_OGH0002_0030OB00448_6000000_001

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