OGH 1Ob225/60 (RS0024625)

OGH1Ob225/606.7.1960

Rechtssatz

Der Mieter, der die Wiederherstellung des Bestandobjektes verhindert, hat keinen Anspruch auf Zinsminderung (dauernde Verweigerung des Zutrittes für die Handwerker).

Normen

ABGB §1096 C
ABGB §1105

1 Ob 225/60OGH06.07.1960
7 Ob 195/00bOGH27.09.2000

Beisatz: Ein Bestandnehmer, der die Behebung von den bedungenen Gebrauch der Bestandsache hinderlichen oder einschränkenden Mängeln - etwa durch dauernde Verweigerung des Zutritts für die Handwerker - verhindert, hat keinen Anspruch auf Zinsminderung nach § 1096 ABGB. (T1)

6 Ob 152/03aOGH23.10.2003
6 Ob 195/16vOGH29.11.2016

Beisatz: Hier: Der Mieter lehnte zwar weitere Mängelbesichtigungen ab, zumal bereits gerichtliche Sachverständigengutachten vorlagen, er war jedoch zu einer Mängelbehebung jederzeit bereit. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19600706_OGH0002_0010OB00225_6000000_001