Rechtssatz
Der Mieter, der die Wiederherstellung des Bestandobjektes verhindert, hat keinen Anspruch auf Zinsminderung (dauernde Verweigerung des Zutrittes für die Handwerker).
7 Ob 195/00b | OGH | 27.09.2000 |
Beisatz: Ein Bestandnehmer, der die Behebung von den bedungenen Gebrauch der Bestandsache hinderlichen oder einschränkenden Mängeln - etwa durch dauernde Verweigerung des Zutritts für die Handwerker - verhindert, hat keinen Anspruch auf Zinsminderung nach § 1096 ABGB. (T1) |
6 Ob 195/16v | OGH | 29.11.2016 |
Beisatz: Hier: Der Mieter lehnte zwar weitere Mängelbesichtigungen ab, zumal bereits gerichtliche Sachverständigengutachten vorlagen, er war jedoch zu einer Mängelbehebung jederzeit bereit. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19600706_OGH0002_0010OB00225_6000000_001