OGH 5Ob164/59 (RS0011848)

OGH5Ob164/5922.4.1959

Rechtssatz

Bei natürlichen und gewöhnlichen Ereignungen im Hauswesen, wie Krankheit, Altersschwäche, Vermehrung der Familie und dergl. wird eine Erweiterung des Wohnungsrechtes hinsichtlich der berechtigten Personen durch Aufnahme hinzugekommener Familienangehöriger oder einer Warteperson gestattet werden müssen. Hingegen darf der Gebrauchsberechtigte weder weitere Teile des Hauses in Anspruch nehmen noch das Gebrauchsrecht hinsichtlich der davon erfassten Teile des Hauses in sachlicher Beziehung ausdehnen.

Normen

ABGB §521 C

5 Ob 164/59OGH22.04.1959
2 Ob 368/51OGH13.06.1951

Beisatz: Aufnahme eines Lebensgefährten (T1)

1 Ob 268/56OGH20.06.1956

Beisatz: Aufnahme der Schwester als Pflegerin und ihres Mannes (T2) =<br/>JBl 1957/187

2 Ob 113/54OGH28.05.1954

Ebenso; EvBl 1954/308 S 452 = ImmZ 1954,316 = SZ 27/160

1 Ob 911/54OGH12.01.1955
2 Ob 386/53OGH17.06.1953

Beisatz: Aufnahme des Sohnes (T3)

1 Ob 848/51OGH12.12.1951

Beisatz: Doch ist eine Pflegeperson nur aus gerechtfertigten Gründen zulässig, wobei auch zu berücksichtigen ist, ob die aufzunehmende Person wegen früherer Vorfälle für den Liegenschaftseigentümer als untragbar anzusehen ist. (T4) = SZ 24/337

2 Ob 149/54OGH10.03.1954

Ähnlich

1 Ob 286/56OGH20.06.1956
6 Ob 48/69OGH05.03.1969

nur: Bei natürlichen und gewöhnlichen Ereignungen im Hauswesen, wie Krankheit, Altersschwäche, Vermehrung der Familie und dergl. wird eine Erweiterung des Wohnungsrechtes hinsichtlich der berechtigten Personen durch Aufnahme hinzugekommener Familienangehöriger oder einer Warteperson gestattet werden müssen. (T5) Beisatz: Aufnahme des Brudes als krankheitsbedingte Hilfsperson. (T6) = MietSlg 21029

6 Ob 308/69OGH17.12.1969

Beisatz: Hier: Aufnahme des Ehegatten bei nachträglicher Verehelichung (T7) = MietSlg 21047

8 Ob 19/72OGH15.02.1972

Beis wie T4; Beisatz: Aufnahme des Bruders durch bewegungsbehinderte 50-jährige Frau. (T8) = MietSlg 24034

5 Ob 110/73OGH12.12.1973

nur T5; MietSlg 25037

5 Ob 574/79OGH12.06.1979

Vgl auch

7 Ob 589/80OGH11.09.1980

Vgl auch; Beis wie T1

3 Ob 681/80OGH22.04.1981

Ähnlich; Beisatz: Aufnahme eines volljährigen aber kranken und hilfebedürftigen Kindes. (T9) = MietSlg 33045

2 Ob 519/84OGH29.02.1984

Auch; nur T5; Beisatz: Aufnahme eines Lebensgefährten. (T10)

7 Ob 2185/96sOGH17.07.1996

Vgl auch; nur T5; Beisatz: Da der Berechtigte auch Hilfspersonen, etwa für seine Pflege oder die Reinigung der Wohnung, heranziehen können muss, kann er auch die Duldung des Betretens der Wohnung durch solche Personen, vom Eigentümer, der dies verwehrt hat, verlangen. (T11)

8 Ob 10/10vOGH23.11.2010

Auch; nur T5; Beisatz: Hier: Aufnahme der hochbetagten und pflegebedürftigen Mutter der Gattin des Gebrauchsberechtigten. (T12)

2 Ob 102/18sOGH29.11.2018

Auch; Beisatz: Hier: Aufnahme einer notwendigen Pflegeperson. (T13)

Dokumentnummer

JJR_19590422_OGH0002_0050OB00164_5900000_001

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