Normen
ABGB §1063 A1
KO §21 Abs2
KO §44
5 Ob 365/58 | OGH | 28.01.1959 |
4 Ob 540/71 | OGH | 04.05.1971 |
Veröff: EvBl 1971/334 S 631 = SZ 44/64 (falsch zitiert SZ 44/65) |
7 Ob 606/81 | OGH | 07.05.1981 |
Beisatz: Ebenso schlüssig wird eine Rücktrittserklärung zumindest bescheinigt, wenn in einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung der aus dem Eigentumsvorbehalt abgeleitete Herausgabeanspruch geltend gemacht wird. (T1) |
1 Ob 2297/96t | OGH | 28.10.1997 |
Ähnlich; Beisatz: Eine schlüssige Rücktrittserklärung liegt auch darin, wenn das Kaufobjekt nach Eintritt der Fälligkeit der Kaufpreisforderung, aber noch vor vollständiger Kaufpreiszahlung nicht bloß zurückgefordert, sondern - wie hier - von der Vorbehaltsverkäuferin zurückgeholt wird. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19590128_OGH0002_0050OB00365_5800000_001
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