OGH 6Ob307/58 (RS0016415)

OGH6Ob307/587.1.1959

Rechtssatz

Ist in einem Vertrag nicht geregelt , was zwischen den Parteien im Fall einer Teilunmöglichkeit rechtens sein soll , ist eine ergänzende Vertragsauslegung vorzunehmen .

Normen

ABGB §878
ABGB §914 I

6 Ob 307/58OGH07.01.1959
5 Ob 694/76OGH07.12.1976

Vgl; Beisatz: Wenn nach Abschluß der Vereinbarung Konfliktsfälle auftreten , die von den Parteien nicht bedacht und daher auch nicht ausdrücklich geregelt wurden , so ist unter Berücksichtigung der übrigen Geschäftsbestimmungen und des von den Parteien verfolgten Zweckes zu fragen , welche Lösung redliche und vernünftige Parteien vereinbart hätten . (T1)

5 Ob 539/79OGH24.04.1979

Vgl; Zweiter Rechtsgang zu 5 Ob 694/76

7 Ob 522/87OGH05.03.1987

Beis wie T1; Beisatz: Hier: Auch unter Heranziehung der Verkehrssitte (T2) Veröff: SZ 60/42

6 Ob 100/10iOGH24.06.2010

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19590107_OGH0002_0060OB00307_5800000_001

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