OGH 5Ob107/58 (RS0007593)

OGH5Ob107/5810.6.1958

Rechtssatz

Die vom Erstgericht zugleich mit der Bewilligung eines auf § 812 ABGB gestützten Absonderungsantrages angeordnete Versiegelung und Inventur des Nachlasses ist eine Maßregel der Absonderung und als solche mit der Absonderung selbst so verknüpft, daß sie für sich allein, etwa bei Aufhebung der Absonderungsbewilligung durch das Rekursgericht, nicht bestehen kann.

Normen

ABGB §812
AußStrG §44
AußStrG §92 Abs1

5 Ob 107/58OGH10.06.1958

Dokumentnummer

JJR_19580610_OGH0002_0050OB00107_5800000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)