Rechtssatz
Die gesetzliche Einschränkung des Neuerungsverbotes bezieht sich nur auf die Anfechtungsgründe der Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens, nicht aber auf sonstige Anfechtungsgründe, insbesondere nicht auf die Tatbestandsseite.
2 Ob 364/57 | OGH | 02.10.1957 |
Veröff: JBl 1957,648 |
6 Ob 544/81 | OGH | 13.07.1981 |
Vgl auch |
9 ObA 32/98s | OGH | 24.06.1998 |
Auch; nur: Die gesetzliche Einschränkung des Neuerungsverbotes bezieht sich nur auf die Anfechtungsgründe der Nichtigkeit oder Mangelhaftigkeit des Verfahrens. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19571002_OGH0002_0020OB00364_5700000_001