OGH 2Ob24/57 (RS0035150)

OGH2Ob24/576.2.1957

Rechtssatz

Wenn keine begründeten Bedenken hinsichtlich der Prozeßfähigkeit der Klägerin bestehen, ist auf die behauptete Nichtigkeit des Verfahrens nicht einzugehen.

Normen

ZPO §1 Ba
ZPO §477 Abs1 Z5 D5
ZPO §503 Z1 B2

2 Ob 24/57OGH06.02.1957
3 Ob 636/82OGH06.10.1982

Auch; Beisatz: Läßt sich aus dem Revisionsvorbringen eine mangelnde Parteifähigkeit, die eine Nichtigkeit bedeuten würde nicht ableiten, ist die wegen Nichtigkeit erhobene Revision mit Beschluß zurückzuweisen. (T1)

9 Ob 49/08hOGH09.07.2008

Auch; Beisatz: Bestehen somit keine begründeten Bedenken hinsichtlich der Prozessfähigkeit einer Partei, dann ist auf die behauptete Nichtigkeit nicht weiter einzugehen. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19570206_OGH0002_0020OB00024_5700000_001

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