OGH 7Ob110/56 (RS0057761)

OGH7Ob110/567.3.1956

Rechtssatz

Wenn die Beklagte unter Berufung auf die alleinige Schuld des Klägers die Abweisung der Klage fordert, so ergibt sich daraus unzweifelhaft, daß sie dem auf § 55 EheG gegründeten Scheidungsbegehren des Klägers nicht bloß widersprechen, sondern damit zugleich die Schuldigerklärung des Klägers für den Fall beantragen wollte, daß ihr Widerspruch nicht beachtet und die Ehe geschieden wird. Bei dieser Sachlage hegt das Revisionsgericht keine Bedenken, in dem Antrag der Beklagten auf Klagsabweisung einen Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG zu erblicken, in dem zugleich auch ein Mitschuldantrag nach § 61 Abs 2 EheG enthalten ist.

Normen

EheG §55 Abs2 e3
EheG §61 Abs2

7 Ob 110/56OGH07.03.1956

Veröff: JBl 1957,18

5 Ob 349/59OGH16.09.1959
1 Ob 205/59OGH30.09.1959

Veröff: JBl 1960,75

8 Ob 92/64OGH21.07.1964
6 Ob 118/64OGH16.09.1964
8 Ob 273/65OGH28.09.1965
1 Ob 1594/95OGH29.05.1995

Auch; nur: Bei dieser Sachlage hegt das Revisionsgericht keine Bedenken, in dem Antrag der Beklagten auf Klagsabweisung einen Widerspruch nach § 55 Abs 2 EheG zu erblicken. (T1)

9 Ob 94/99bOGH15.04.1999

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19560307_OGH0002_0070OB00110_5600000_002

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