7 Ob 70/56 | OGH | 15.02.1956 |
RZ 1956,92 |
1 Ob 127/75 | OGH | 17.09.1975 |
Beisatz: Solange das Eigentum nicht einverleibt ist, besteht keineKündigungslegitimation des Erstehers. (T1) |
3 Ob 14/08t | OGH | 08.05.2008 |
Vgl; Beisatz: Der Erwerber einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren tritt mit dem Zuschlag in den Bestandvertrag ein und hat ab diesem Zeitpunkt auch alle Gestaltungsrechte. Sofern nicht eine vom Ersteher verschiedene Person zum einstweiligen Verwalter bestellt wird, ist der Ersteher ab Erteilung des Zuschlags zur Aufkündigung und zur Einbringung von Räumungsklagen berechtigt. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19560215_OGH0002_0070OB00070_5600000_002
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