OGH 7Ob70/56 (RS0002883)

OGH7Ob70/5615.2.1956

Rechtssatz

Zur Frage der Erlangung der vollen Eigentumsbefugnis bei exekutivem Liegenschaftserwerb.

Bem: Vgl nunmehr RS0123597.

 

Normen

ABGB §431
EO §156 Abs2 I
EO §156 Abs2 IIA
EO §156 Abs2 IIB
EO §156 Abs2 IIC
EO §237

7 Ob 70/56OGH15.02.1956

RZ 1956,92

1 Ob 127/75OGH17.09.1975

Beisatz: Solange das Eigentum nicht einverleibt ist, besteht keineKündigungslegitimation des Erstehers. (T1)

3 Ob 14/08tOGH08.05.2008

Vgl; Beisatz: Der Erwerber einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren tritt mit dem Zuschlag in den Bestandvertrag ein und hat ab diesem Zeitpunkt auch alle Gestaltungsrechte. Sofern nicht eine vom Ersteher verschiedene Person zum einstweiligen Verwalter bestellt wird, ist der Ersteher ab Erteilung des Zuschlags zur Aufkündigung und zur Einbringung von Räumungsklagen berechtigt. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19560215_OGH0002_0070OB00070_5600000_002

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