OGH 3Ob835/53 (RS0008426)

OGH3Ob835/537.1.1954

Rechtssatz

Hinsichtlich eines neu aufgefundenen Nachlaßvermögens kann eine neue Erbserklärung nur dann abgegeben werden, wenn ein Erbe auf den früher überschuldeten Nachlaß keinen Anspruch erhoben und daher keine Erbserklärung abgegeben oder sich nicht gemeldet hat. Wurde aber von den Erben zum ursprünglichen Nachlaß eine Erbserklärung abgegeben, so ist die Abgabe einer neuerlichen Erbserklärung unzulässig, die ursprüngliche Erbserklärung, die bereits vom Gericht angenommen wurde, berechtigt den Erben bereits an sich zur Empfangnahme des nachträglich aufgefundenen Nachlaßvermögens entsprechend seinem Erbanteil. Die einmal abgegebene Erbserklärung kann gemäß § 806 ABGB weder widerrufen noch kann auf sie nachträglich verzichtet werden.

Normen

ABGB §806
AußStrG §179

3 Ob 835/53OGH07.01.1954

SZ 27/2 = EvBl 1954/88 S 126

6 Ob 53/66OGH16.02.1966

MietSlg 18203

1 Ob 304/71OGH09.12.1971

NZ 1973,77

1 Ob 32/74OGH10.04.1974

EvBl 1974/268 S 576 = NZ 1975,27

7 Ob 546/77OGH31.03.1977

nur: Hinsichtlich eines neu aufgefundenen Nachlaßvermögens kann eine neue Erbserklärung nur dann abgegeben werden, wenn ein Erbe auf den früher überschuldeten Nachlaß keinen Anspruch erhoben und daher keine Erbserklärung abgegeben oder sich nicht gemeldet hat. Wurde aber von den Erben zum ursprünglichen Nachlaß eine Erbserklärung abgegeben, so ist die Abgabe einer neuerlichen Erbserklärung unzulässig, die ursprüngliche Erbserklärung, die bereits vom Gericht angenommen wurde, berechtigt den Erben bereits an sich zur Empfangnahme des nachträglich aufgefundenen Nachlaßvermögens entsprechend seinem Erbanteil. (T1)

7 Ob 527/86OGH13.03.1986

Auch

6 Ob 699/86OGH22.01.1987

Auch; nur: Die einmal abgegebene Erbserklärung kann gemäß § 806 ABGB weder widerrufen noch kann auf sie nachträglich verzichtet werden. (T2)

6 Ob 567/88OGH05.05.1988

Vgl auch; nur T2; Beisatz hier: Nicht offenbar gesetzwidrig. (T3) = ImmZ 1988,398

7 Ob 2398/96iOGH02.04.1997

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19540107_OGH0002_0030OB00835_5300000_002

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