OGH 1Ob14/53 (RS0071051)

OGH1Ob14/5328.1.1953

Rechtssatz

Der Ankauf eines Grundstückes ohne notwendige Wegeverbindung mit dem öffentlichen Wegenetz berührt das Recht des Erwerbes auf Einräumung eines Notweges nicht.

Normen

NWG §2 Abs1

1 Ob 14/53OGH28.01.1953
1 Ob 270/58OGH25.06.1958
2 Ob 131/52OGH27.02.1952

Veröff: SZ 25/52

6 Ob 684/83OGH12.01.1984

Vgl aber; Beisatz: Der Rechtssatz, dass der Ankauf eines Grundstückes ohne notwendige Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz noch keine auffallende Sorglosigkeit begründe, kann in dieser allgemeinen Form nicht aufrechterhalten werden. Die Frage, ob auffallende Sorglosigkeit vorliegt, ist immer nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. (T1)

8 Ob 584/88OGH23.02.1989

Vgl aber; Veröff: RZ 1989/45 S 120

6 Ob 585/94OGH13.07.1994

Auch; Beisatz: Wenn nicht besondere Umstände auf auffallender Sorglosigkeit des Erwerbers schließen lassen. (T2)

5 Ob 1/04iOGH24.02.2004

Vgl aber; Beis ähnlich wie T1; Beisatz: Nach den konkreten Umständen kann bereits der Ankauf eines Grundstückes ohne notwendige Wegverbindung mit dem öffentlichen Wegenetz eine auffallende Sorglosigkeit begründen. (T3)

4 Ob 56/20vOGH22.09.2020

Vgl; Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19530128_OGH0002_0010OB00014_5300000_001

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