OGH 3Ob504/51 (RS0020146)

OGH3Ob504/5126.9.1951

Rechtssatz

Auch ein ohne Zusammenhang mit einem Kaufvertrag vereinbartes Vorkaufsrecht kann verbüchert werden.

Normen

ABGB §1073
GBG §9

3 Ob 504/51OGH26.09.1951

Beisatz: Siehe jedoch 1 Ob 362/48 (T1) Veröff: SZ 24/247

5 Ob 4/76OGH23.03.1976

Veröff: JBl 1976,484 = NZ 1978,124

5 Ob 131/10sOGH15.07.2010

Auch; Beisatz: Ein Vorkaufsrecht ist zwar nach dem Gesetzeswortlaut ein Nebenvertrag zu einem Kaufvertrag, kann aber nach Lehre und Rechtsprechung auch selbständig durch Vertrag begründet werden. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19510926_OGH0002_0030OB00504_5100000_001

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