1 Ob 561/50 | OGH | 13.10.1950 |
2 Ob 189/06t | OGH | 21.09.2006 |
Auch; Beisatz: Jedenfalls unzulässige Revisionsrekurse sind jedoch in analoger Anwendung der ausdrücklichen Regelung für das Revisionsverfahren in § 507 Abs 1 ZPO vom Erstgericht, nimmt dieses seine diesbezügliche Kompetenz nicht wahr, devolvierend durch das Rekursgericht zurückzuweisen. (T1) |
1 Ob 63/08h | OGH | 20.06.2008 |
Auch; nur: Hingegen können Revisionen sowohl wegen Verspätung als auch wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden. (T2) Beisatz: Das Erstgericht hat nach dem klaren Gesetzeswortlaut gemäß § 502 Abs 2 ZPO jedenfalls unzulässige Revisionen zurückzuweisen. (T3) |
2 Ob 267/08s | OGH | 17.12.2008 |
Vgl; nur: Vom Erstgericht können Revisionen wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen werden. (T4)<br/>Vgl Beis wie T1; Beisatz: Bei einer jedenfalls unzulässigen Revision nimmt der Oberste Gerichtshof als Rechtsmittelgericht „devolvierend" die Kompetenz des Erstgerichts wahr. (T5) |
1 Ob 18/15a | OGH | 03.03.2015 |
Auch; Beis wie T1 |
2 Ob 153/15m | OGH | 21.10.2015 |
Auch; Beis wie T1 |
Dokumentnummer
JJR_19501013_OGH0002_0010OB00561_5000000_001
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