Normen
ZPO §272 Abs1 A
4 Ob 8/48 | OGH | 08.07.1948 |
1 Ob 75/17m | OGH | 30.08.2017 |
nur: Der Antrag auf Herbeischaffung ganzer Akten, aus denen sich das Gericht von Amts wegen etwaige für den Prozess relevante Urkunden heraussuchen soll, ist unzulässig; es muss der Inhalt der Verfügungen und Erklärungen angeführt werden, die durch Herbeischaffung der vom Beweisführer angeführten Akten bewiesen werden sollen. (T1) |
7 Ob 3/18v | OGH | 24.01.2018 |
Auch; nur: § 303 Abs2 Der Antrag auf Herbeischaffung ganzer Akten, aus denen sich das Gericht von Amts wegen etwaige für den Prozess relevante Urkunden heraussuchen soll, ist unzulässig; es muss der Inhalt der Verfügungen und Erklärungen angeführt werden, die durch Herbeischaffung der vom Beweisführer angeführten Akten bewiesen werden sollen. (T2) |
4 Ob 154/18b | OGH | 29.01.2019 |
nur T1 |
Dokumentnummer
JJR_19480708_OGH0002_0040OB00008_4800000_001
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